Sachverständiger

Öffentlich bestellt und vereidigt

Wer einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen aus kompetenter Hand.

Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen.

Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln.

Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen.
Auch danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft.

Dass der Staat die besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die besondere Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.

Nur ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist berechtigt, diese Bezeichnung zu führen und den ihm von der Bestellungskörperschaft verliehenen Rundstempel zu benutzen.



VdS Anerkennung

Eine Anerkennung erfolgt nach bestandener Qualifikationsprüfung durch die Zertifizierungsstelle von VdS Schadenverhütung nach den Richtlinien
VdS 2228 „Anerkennung als Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen“.

Die Anerkennung erfolgt für einen Zeitraum von vier Jahren. In dieser Zeit unterliegt der Sachverständige der Überwachung und Aufsicht durch die VdS-Zertifizierungsstelle. Für eine Verlängerung ist die entsprechende Fach- und Sachkunde nachzuweisen.

Eine Prüfung durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen empfiehlt sich vor allem für elektrische Anlagen, bei denen die sogenannte Feuerklausel 3602 vertraglich vereinbart wurde. Dies gilt sowohl für bestehende elektrische Anlagen als auch für Einrichtungen, die noch in der Planungsphase sind.

Fehlerhafte elektrische Anlagen können zu Bränden führen. Elektrizität zählt mit zu den häufigsten Brandursachen bei Schadenfeuern. Deswegen stellen regelmäßige Prüfungen der elektrischen Anlagen einen wichtigen Beitrag zur Schadenverhütung dar.

Feuerversicherer können mit dem Versicherungsnehmer vereinbaren, dass die elektrischen Anlagen regelmäßig von einem VdS-anerkannten Sachverständigen geprüft werden – Klausel SK 3602 „Elektrische Anlagen“.

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